Sperrmüll

Dabei handelt es sich um sperrige Haushaltsgegenstände, die wegen ihres Umfangs oder ihres Gewichts auch nach einer Zerkleinerung nicht in die öffentlichen Müllgefäße eingefüllt werden können.

Nicht dazu gehören:

  • Sonderabfälle
  • Kühlgeräte
  • Alte Elektrogeräte
    (Ausnahme ist hier nur der Herd und die Wasch- und Spülmaschine)
  • Altreifen
  • Bauabfälle