Sperrmüll
Dabei handelt es sich um sperrige Haushaltsgegenstände, die wegen ihres Umfangs oder ihres Gewichts auch nach einer Zerkleinerung nicht in die öffentlichen Müllgefäße eingefüllt werden können.
Nicht dazu gehören:
- Sonderabfälle
- Kühlgeräte
- Alte Elektrogeräte
(Ausnahme ist hier nur der Herd und die Wasch- und Spülmaschine) - Altreifen
- Bauabfälle
